Formen der Mitgliedschaft
Auszug aus den LCI-Statuten (Artikel lll, Absatz 9)
Aktivmitglieder sind Mitglieder mit allen Rechten und Pflichten einer Vollmitgliedschaft in einem Lions-Club. Zu den Rechten gehören u.a. das passive Wahlrecht für jedes Amt im Club, District oder in der Internationalen Vereinigung, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, und das Stimmrecht bei allen Fragen, für die eine Abstimmung der Mitglieder erforderlich ist. Zu den Pflichten zählen regelmässige Anwesenheit, pünktliche Entrichtung der Beiträge, Beteiligung an den Aktivitäten des Clubs und ein dem Ansehen des Lions-Clubs in der Gemeinde förderliches Verhalten. Alle Aktivmitglieder müssen die vom Ortsclub festgesetzten Beiträge entrichten, in denen die Beiträge für den District und die Internationale Vereinigung enthalten sind.
Passivmitglieder: Für Mitglieder, die aus der Gemeinde verzogen sind oder aus gesundheitlichen oder anderen guten Gründen an einer regelmässigen Teilnahme an den Clubveranstaltungen verhindert sind, trotzdem aber ihre Mitgliedschaft nicht aufgeben möchten, kann der Clubvorstand diese Form der Mitgliedschaft genehmigen. Die Berechtigung dazu muss halbjährlich vom Clubvorstand überprüft werden.
Ein passives Mitglied ist nicht wählbar für ein Amt und geniesst auf Zusammenkünften und Versammlungen auf Districts- oder Internationaler Ebene kein Stimmrecht, muss jedoch die vom Ortsclub festgesetzten Beiträge entrichten, in denen die Beiträge für den District und die Internationale Vereinigung enthalten sind.
Ehrenmitglieder: Personen, die nicht Mitglieder des verleihenden Lions-Clubs sind, die jedoch der Gemeinde oder einem Club hervorragende Dienste erwiesen haben, können von dem betreffenden Club durch die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft ausgezeichnet werden.
Der Club bezahlt die Aufnahmegebühren sowie die Beiträge für den District und die Internationale Vereinigung für das Ehrenmitglied, das an den Zusammenkünften teilnehmen kann, sonst jedoch nicht die Rechte eines Aktivmit-glieds geniesst.
Privilegierte Mitglieder: Ein Mitglied des Clubs, das 15 Jahre oder länger ein Lion war, das wegen Krankheit, Gebrechen, hohem Alter oder sonstiger legitimer Gründe, wie vom Vorstand des Clubs vorgeschrieben, seinen aktiven Stand aufgeben muss. Ein privilegiertes Mitglied soll die Beiträge zahlen, die der örtliche Club bestimmt, inklusive District- und inter-nationale Beiträge. Es hat Stimmrecht und alle Mitgliedschaftsrechte, ausser dem Recht, Club-, District- und in-ternationale Ämter zu bekleiden.
Mitglieder auf Lebenszeit: Clubmitglieder, die mehr als 20 Jahre lang aktive Mitglieder waren und ihrem Club, ihrer Gemeinde oder dieser Vereinigung hervorragende Dienste erwiesen haben, oder Clubmitglieder, die mehr als 15 Jahre lang aktive Mitglieder waren und mindestens 70 Jahre alt sind, oder ernstlich kranke Clubmitglieder können die Mitgliedschaft auf Lebenszeit in ihrem Ortsclub erhalten.
Eine Mitgliedschaft auf Lebenszeit wird gewährt:
1. auf Empfehlung des betreffenden Ortsclubs
2. nach einer einmaligen Zahlung von USD 650, die der Club im voraus für alle zukünftigen Beiträge des Mitglieds an die Vereinigung abführt
3. durch die Genehmigung des Internationalen Vorstandes.
Ungeachtet dieser Bestimmungen kann der Ortsclub von einem Mitglied auf Lebenszeit die von ihm für ange-messen empfundenen Beiträge erheben. Ein Mitglied auf Lebenszeit geniesst alle Rechte der Aktivmitgliedschaft, solange es die Pflichten derselben erfüllt.
Jeder Internationale Präsident wird nach seinem Amtsjahr automatisch Mitglied auf Lebenszeit in seinem Lions-Club, ohne dass dem Club hierdurch Kosten entstehen. Ein Mitglied auf Lebenszeit, welches umzieht und einge-laden wird, einem anderen Lions-Club beizutreten, wird automatisch Mitglied auf Lebenszeit in diesem Club.
Assoziierte Mitglieder: Ein Mitglied, das Mitgliedschaft in seinem ursprünglichen Lions-Club aufrechterhält, seinen Wohnsitz jedoch aus beruflichen oder anderen Gründen in der Ortsgemeinde des ihm assoziierte Mitgliedschaft gewährenden Clubs aufrecht erhält. Dieser Mitglied-schaftsstatus kann durch Einladung des Clubvorstands zugestanden und muss jährlich vom gleichen Vorstand überprüft werden. Der Gastclub wird ein assoziiertes Mitglied nicht in seinem Mitglieder- und Aktivitätenbericht melden.
Ein assoziiertes Mitglied kann auf Clubtreffen, bei denen es persönlich anwesend ist, über Angelegenheiten abstimmen, kann aber den Club, der ihm assoziierten Mitgliedschaftsstatus gewährt, nicht als Delegierten auf Kongressen vertreten. Es ist nicht befugt, über den Gast-club vermittelte Ämter auf Club-, Distrikts- oder internationaler Ebene oder Ausschussaufgaben auf Distrikts-, Gesamtdistrikts- oder internationaler Ebene anzunehmen.
Der assoziierte Mitgliedschaft gewährende Club ver-langt keine internationalen oder Distriktsgebühren, da diese weiterhin vom Club, in dem aktive Mitgliedschaft aufrechterhalten wird, erhoben werden, es sei denn, der örtliche Club hält es für angebracht, vom assoziierten Mitglied einen nominellen Beitrag zu fordern.
Angeschlossene Mitglieder: Ein angeschlossenes Mitglied ist ein Gemeindemitglied, das gegenwärtig nicht in der Lage ist, sich als vollaktives Mitglied am Clubleben zu beteiligen, das aber den Club und seine Hilfsaktivitäten für die Gemeinde fördern und sich dem Club anschliessen möchte. Diese Mitgliedschaftsform kann auf Einladung des Clubvorstands gewährt werden.
Ein angeschlossenes Mitglied kann auf Clubtreffen, bei denen es persönlich zugegen ist, über Angelegenheiten abstimmen, kann aber den Club nicht als Delegierte/r auf Distrikts- oder Gesamtdistriktversammlungen sowie an internationalen Kongressen vertreten. Es ist nicht befugt, über den Gastclub vermittelte Ämter auf Club-, Distrikts- oder internationaler Ebene oder Ausschussaufgaben auf Distrikts- Gesamtdistrikts oder internationaler Ebene anzunehmen.
Ein angeschlossenes Mitglied ist dazu verpflichtet, Distrikts-, internationale und gegebenenfalls vom Club erho-bene Beiträge zu zahlen.