COVID19 - Kommuniqué vom 13.3.20
An alle Lions im D102W
Liebe Lions
Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als besondere Lage gemäss Epidemiengesetz ein.
Was bedeutet das für die Lions Clubs und welche Massnahmen sind zu treffen?
Herausforderungen
Die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung steigt mit der Zahl von Personen, mit denen man über längere Zeit in Kontakt steht. Das neue Coronavirus wird grundsätzlich bei engerem und längerem menschlichem Kontakt übertragen, d. h. bei einer Körperdistanz von weniger als 2 Metern über mehr als 15 Minuten. Menschenansammlungen erhöhen das Risiko einer Übertragung des Coronavirus (COVID-19) an eine Vielzahl von Personen. Einen gewissen Abstand zu wahren, stellt eine wirksame Massnahme dar, um eine Epidemie einzudämmen und zu vermindern. Das ermöglicht es, die Übertragung des Virus zu reduzieren, die Übertragungsketten zu unterbrechen und lokale Ansteckungsherde einzudämmen.
Als Lions haben wir auch eine Rolle in dieser Gesundheitskrise zu spielen, indem wir alles tun, was wir können, um eine zu schnelle Verbreitung des Virus zu verhindern.
Heute können wir die Epidemie nicht mehr stoppen, aber wir können dazu beitragen, die Kontaminationswelle zu verringern und Infektionen so weit wie möglich hinauszuzögern, um unsere medizinischen Einrichtungen und ihr Personal sowie jeden einzelnen von uns als Individuum zu schützen.
Club Sitzung
Passt Euer Club-Lokal so an, dass ihr die vom Bundesamt für Gesundheit festgelegten Hygienemassnahmen einhalten könnt, insbesondere den Abstand zwischen den Teilnehmern (2 Meter).
Beachtet bitte auch Folgendes:
• Personen über 65 Jahren und speziell Personen, die unter den folgenden Krankheiten leiden (Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Krankheiten, chronische Krankheiten der Atemwege, Krankheiten und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs) von einer Teilnahme abraten. Vermeidet jeglichen Druck für eine "obligatorische" Teilnahme.
• Den Teilnehmenden (vor und am Anfang der Sitzung) Informationen zu Massnahmen für den allgemeinen Schutzabgeben mitteilen, so etwa häufiges und gründliches Händewaschen, nicht Hände schütteln, Abstand zwischen Personen und Regeln für Husten und Niesen.
• Kranke Personen oder Personen, die sich krank fühlen bitten, die Veranstaltung nicht aufzusuchen oder sie zu verlassen.
Soziale Aktivitäten mit gefährdeten Menschen
Es wird empfohlen, keine Aktivitäten mit gefährdeten Personen, d.h. ältere und kranke Menschen, durchzuführen, solange die Epidemiewelle in der Schweiz herrscht.
Da sich die Lage jeden Tag ändert und sowohl auf Bundes- als auch auf kantonaler Ebene neue Massnahmen beschlossen werden, ist es unerlässlich, deren Entwicklung zu überwachen und die Empfehlungen strikt anzuwenden.
Wir danken für Euer Verständnis und Eure aktive Beteiligung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und hoffen, dass wir bald wieder unsere gewohnte Tätigkeit aufnehmen können.
Christian Golay Governor D102W
Referenz : www.bag-coronavirus.ch
